Für die Ausleihe von Büchern und anderen Medien benötigen Sie einen Ausweis:

  • für Studierende ist dies die UniCard
  • für Mitarbeiter*innen ist dies der Mitarbeiterausweis
  • Externe erhalten einen externen Bibliotheksausweis 

Ein Passwort zum Ausweis brauchen Sie zusätzlich

  • für die Vormerkung auf ausgeliehene Medien.
  • um über Fernleihe Material von anderen Bibliotheken zu bestellen.
  • um Ihr Bibliothekskonto einsehen zu können.
  • für den Internetzugang an den Computern innerhalb der Bibliothek.

Eine PIN-Nummer

  • benötigen Sie zusätzlich, um die Selbstausleihe nutzen zu können.
  • teilen Sie sich über Ihr Bibliothekskonto selbst zu.

Ausweis und Passwort für:

Studierende

UniCard =  Bibliotheksausweis

Passwort des Uni-Accounts (E-Mail-Passwort) = Passwort für die Bibliotheksfunktionen

Promovierende der Universität Konstanz

Promovierende der Universität Konstanz können sich beim Ausleihservice einen speziellen Mitarbeiterausweis ausstellen lassen.

Vorteile:

  • Bestellmöglichkeit über den hausinternen Dokumentlieferdienst KonDoc
  • Übernahme der Kosten für Fernleihe und den Direktlieferdienst SUBITO aus zentralen universitären Mitteln.
     
  • Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • aktuelle Doktorandenbestätigung
  • Personalausweis oder Studierendenausweis
     

Mitarbeiter*innen der Universität

Mitarbeiterausweis (03/…) =  Bibliotheksausweis

Ein Bibliothekspasswort erhalten Sie beim Ausleihservice.

Für Professor*innen und Mitarbeiter*innen gibt es Sonderausweise. Diese werden vom Ausleihservice ausgestellt.

Handapparat  (17/...)

  • Ausleihe von Medien ins Dienstzimmer
  • unbegrenzte Leihfrist
  • begrenzte Anzahl der Medien
  • Bei Bedarf wird das Buch zur Zwischenausleihe für andere Interessierte für 1 Woche angefordert.

Teamkarte

  • Eine zusätzliche Karte für das eigene Bibliothekskonto, die an andere Personen weitergegeben werden kann. Mitarbeitende z.B. der Arbeitsgruppe können mit der Abwicklung von Bibliotheksangelegenheiten beauftragt werden, ohne dass der eigene Beschäftigtenausweis weitergegeben werden muss.
  • Passwort und PIN entsprechen denen des Beschäftigtenausweises

Finanzieller Grundbetrag für C4-und W3-Professor*innen (13/...), (19/...)

  • Beschaffung von Büchern und Medien erfolgt über die Bibliotheksdienste im KIM
  • beschaffte Medien stehen zur Abholung beim Ausleihservice bereit

Semesterapparate (15/...)

- Zusammenstellung der vorlesungsrelevanten Literatur
- weitere Informationen und Kontakt

Externe Nutzer*innen

Externe Nutzer*innen können online einen Bibliotheksausweis beantragen und damit schon vor ihrem ersten Besuch Medien über den Lokalen Katalog bestellen.

 Einen externen Ausweis für die Bibliothek erhalten Personen

  • ab 14 Jahren (unter 18 Jahren muss eine Einwilligungserklärung der Eltern vorliegen)
  • mit einem Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union oder in der Schweiz.

 Gebühren für einen Bibliotheksausweis:

  • Jahresgebühr: 30,00 Euro
  • Monatsgebühr: 10,00 Euro
  • Einzelausleihgebühr (Ausweis kostenfrei, pro Ausleihe eines Mediums): 3,00 Euro

    Gebührenbefreit sind:
  • Schüler*innen (Vorlage des Schülerausweises)
  • Studierende anderer Hochschulen (Vorlage des Studierendenausweises)
  • in Ausbildung befindliche Personen  (Vorlage eines Nachweises)
  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I und II bzw. Sozialhilfe und vergleichbaren Sozialleistungen
  • Mitglieder*innen im Verein der Ehemaligen der Universität Konstanz (VEUK)
  • sonstige Personen, die in einem besonders nahen Verhältnis zur Universität stehen (Gastdozent*innen, Gasthörer*innen, Research Fellows, Angehörige der Internationalen Bodenseehochschule, bis zum Ruhestand an der Universität Konstanz beschäftigte ehemalige Mitarbeiter*innen)

 Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung – wichtig ist der amtliche Nachweis der genauen Anschrift
  • für Personen unter 18 Jahren: Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • ggf. Studierendenausweis, Ausbildungsnachweis, VEUK-Mitgliedschaft, Sozialhilfebescheinigung o. ä.

Wichtig: Der Ausweis wird nur persönlich am Schalter Ausleihservice ausgestellt. Die Ausweisgültigkeit beträgt ein Jahr und kann verlängert werden.